1. Anbieter, Geltung und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge mit der X-Mobility GmbH, Lohnergasse 9 / Büro 506, 1210 Wien, Österreich, E-Mail: info@x-mobility.at, wenn ihre Geltung vor Vertragsschluss vereinbart wurde und der Kunde zuvor Gelegenheit hatte, sie zu lesen und zu speichern. Die Veröffentlichung auf dieser Website allein bewirkt keine Einbeziehung in einen Vertrag. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen vor.
Diese AGB richten sich an Verbraucher und Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG. Maßgeblich ist, ob das konkrete Geschäft zum Betrieb des Unternehmens des Kunden gehört. Gründungsgeschäfte natürlicher Personen vor Aufnahme des Unternehmens fallen unter § 1 Abs. 3 KSchG. Eine UID-Nummer oder die Bezeichnung als Geschäftskunde allein beseitigt den Verbraucherschutz nicht. Nur für Unternehmer geltende Regelungen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Diese AGB erfassen nur jene Leistungen, die X-Mobility im jeweiligen Angebot ausdrücklich übernimmt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn X-Mobility ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsrolle von X-Mobility
X-Mobility kann je nach Angebot entweder selbst Vertragspartner und Leistungserbringer oder ausschließlich Vermittler bzw. Koordinator einer Leistung eines benannten Dritten sein. Die jeweilige Rolle wird vor Vertragsschluss im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Einzelvertrag ausgewiesen.
Ist X-Mobility selbst Leistungserbringer, schuldet X-Mobility die vereinbarte Leistung. Ist X-Mobility Vermittler, kommt der Vertrag über die vermittelte Hauptleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem im Angebot benannten Partner zustande. X-Mobility schuldet in diesem Fall die ordnungsgemäße Vermittlungs- oder Koordinationsleistung, nicht aber die Hauptleistung des Partners, sofern X-Mobility diese nicht zusätzlich ausdrücklich übernommen hat.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die Kontaktaufnahme über diese Website erfolgt per E-Mail an info@x-mobility.at. Bei Verbraucherverträgen, für die das FAGG gilt, erhalten Sie unsere erreichbare geschäftliche Telefonnummer zusammen mit den übrigen vorvertraglichen Informationen rechtzeitig vor Ihrer verbindlichen Vertragserklärung in speicherbarer Form, etwa mit dem individuellen Angebot per E-Mail. Eine unverbindliche Anfrage begründet noch keinen Vertrag.
Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder allgemeinen Unterlagen sind unverbindliche Informationen und noch kein Vertragsangebot. Eine Anfrage per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationsweg begründet ebenfalls noch keinen Vertrag.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von X-Mobility fristgerecht annimmt, beide Seiten einen Einzelvertrag unterzeichnen oder X-Mobility die Bestellung ausdrücklich bestätigt. Bei vermittelten Leistungen kann der Vertragsschluss zusätzlich von der Annahme durch den benannten Partner abhängen.
Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge:
Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wird.
Vor einer bindenden Erklärung erhält der Kunde das konkrete Angebot und die einzubeziehenden Bedingungen mit Versionsstand in speicherbarer Form. Verbraucher erhalten die erforderlichen vorvertraglichen Informationen und die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa als E-Mail mit Anlagen. Eine Eingangsbestätigung für eine Anfrage ist noch keine Annahme eines Angebots.
4. Leistungsumfang
X-Mobility erbringt je nach Einzelvertrag Leistungen in den Bereichen Mobilität, Auto-Abo, Fahrzeugmiete, Handel, An- und Vermietung beweglicher oder unbeweglicher Sachen sowie Immobilien- und Projektentwicklung. Inhalt, Ergebnis, Leistungsort, Projektphasen und allfällige Übergabepunkte ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
Planungs-, Entwicklungs- und Koordinationsleistungen beruhen auf den Informationen, Unterlagen und Entscheidungen des Kunden sowie den zum Leistungszeitpunkt erkennbaren Rahmenbedingungen. Wirtschaftlichkeitsannahmen, Zeitpläne, Budgets und Verwertungsmöglichkeiten sind Prognosen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusage bezeichnet werden.
Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Versicherungs-, Anlage-, Architektur- oder sonstige befugnisgebundene Fachberatung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch X-Mobility oder einen entsprechend befugten Partner erbracht wird. Behördliche Genehmigungen, Förderungen, Finanzierungen, Genehmigungsfähigkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt ist.
Das vereinbarte Nutzungsgebiet und die Voraussetzungen für Auslandsfahrten werden vor Vertragsschluss angegeben. Auslandsfahrten sind nur nach vorheriger Freigabe in Textform zulässig. Eine bereits erteilte Freigabe darf nicht ohne konkreten Grund entzogen werden. Ein Widerruf kommt nur in Betracht, wenn nachträglich gesetzliche Verbote oder konkrete, bei der Freigabe nicht absehbare Sicherheits- oder Versicherungshindernisse auftreten. Der Kunde wird unverzüglich über Grund und notwendige Maßnahmen informiert; seine gesetzlichen Ansprüche wegen einer Einschränkung der vereinbarten Nutzung bleiben bestehen.
Für Fahrzeugüberlassungen gelten die Besonderen Fahrzeugbedingungen als ergänzende besondere AGB. Sie enthalten insbesondere verbindliche Regeln zu berechtigten Fahrern, Überlassung an Dritte, Unfall- und Diebstahlmeldungen, Versicherung, Selbstbehalt und der internen Kostentragung. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden, tatsächlichen Fahrers, Halters oder geschädigter Dritter bleiben unberührt.
5. Preise, Nebenkosten und Zahlung
Preise, Fälligkeiten, Zahlungsplan und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und unvermeidbarer, vorab berechenbarer Nebenkosten angegeben. Gegenüber Unternehmen verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.
Nicht enthaltene Zusatzleistungen, behördliche Gebühren, Abgaben, Drittleistungen, Reise- oder sonstige Auslagen werden nur verrechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Kunde sie nachträglich beauftragt hat. X-Mobility informiert vorab über die Berechnungsgrundlage, soweit eine konkrete Bezifferung noch nicht möglich ist.
Rechnungen sind zu dem im Vertrag oder in der Rechnung genannten Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Angemessene und notwendige Kosten der Rechtsverfolgung können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
5a. Kilometerpakete, Paketwechsel und Mehrkilometer
Bei Fahrzeugleistungen wird im Angebot oder Einzelvertrag festgelegt, welche monatliche oder für die Gesamtlaufzeit geltende Kilometerleistung im Preis enthalten ist. Maßgeblich sind ausschließlich die dort genannten Kilometerstände, Abrechnungszeiträume und Mehrkilometersätze. Veröffentlichte Beispiele auf der Website sind unverbindliche Orientierung und ersetzen keine individuelle Vereinbarung.
Ein Kunde kann eine höhere Kilometerleistung nur in Textform anfragen. Ein Paketwechsel wird erst wirksam, wenn X-Mobility ihn ausdrücklich in Textform bestätigt. Eine bloße Überschreitung des Kilometerstands, ein Anruf oder die weitere Nutzung des Fahrzeugs gilt nicht als Zustimmung zu einem höheren Paket.
Eine Erhöhung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft ab der bestätigten nächsten Abrechnungsperiode. Sie setzt voraus, dass zum Wirksamkeitszeitpunkt mindestens drei vollständige Abrechnungsperioden im laufenden Fahrzeugvertrag verbleiben. Der erhöhte Umfang ist für mindestens diese drei Perioden verbindlich. Eine nachträgliche oder rückwirkende Umstellung und ein höheres Paket nur für den bereits überschrittenen Monat werden nicht angeboten.
Für einen dauerhaften Paketwechsel werden der zusätzliche Kilometerumfang, die neue Gesamtrate, der Beginn und die Bindungsdauer vor der Zustimmung des Kunden beziffert. Einmalige Zusatzkilometer für einen einzelnen Abrechnungszeitraum richten sich gesondert nach Abschnitt 7 der Fahrzeugbedingungen. Ein Paketwechsel verlängert die Fahrzeugmiete nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Bis zum vereinbarten Beginn eines Paketwechsels gilt das bisherige Kilometerkontingent einschließlich etwaiger bestätigter einmaliger Zusatzpakete. Nur die darüber hinausgehenden Kilometer werden zum vereinbarten Mehrkilometersatz berechnet. Auch wenn weniger als drei vollständige Abrechnungsperioden verbleiben, kann ein einmaliges Zusatzpaket nach den Fahrzeugbedingungen vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine noch nicht vereinbarte Paketänderung besteht nicht.
Nicht genutzte Kilometer werden nur gutgeschrieben, übertragen oder vergütet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte und individuell ausgehandelte Vereinbarungen bleiben unberührt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Er weist X-Mobility auf erkennbare Risiken, behördliche Auflagen, Rechte Dritter, technische Besonderheiten und Änderungen der Ausgangslage hin.
Der Kunde gewährleistet, dass er zur Weitergabe bereitgestellter Daten und Unterlagen berechtigt ist. Notwendige behördliche oder privatrechtliche Zustimmungen des Kunden sind von ihm rechtzeitig einzuholen, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Bei Fahrzeugleistungen hat der Kunde geplante Auslandsfahrten oder Grenzübertritte rechtzeitig vor Fahrtantritt mit Zielländern, Zeitraum, Fahrern und gegebenenfalls Route oder Verwendungszweck mitzuteilen und die ausdrückliche Freigabe abzuwarten. Schweigen, eine allgemeine Fahrzeugbeschreibung oder die bloße Möglichkeit einer internationalen Versicherungskarte ersetzen diese Freigabe nicht.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Mitwirkung entstehen, können vereinbarte Termine angemessen verschieben. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorheriger Information und auf Grundlage der vereinbarten Vergütung oder einer ergänzenden Beauftragung verrechnet.
7. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt
Vereinbarte Leistungs- und Übergabetermine sind verbindlich. Reine Schätzungen werden ausdrücklich als solche bezeichnet. Eine Verschiebung wegen fehlender Mitwirkung des Kunden kommt nur insoweit in Betracht, als die konkret erforderliche Mitwirkung rechtzeitig angefordert wurde und ihr Ausbleiben die Verzögerung tatsächlich verursacht hat. X-Mobility informiert über die Auswirkungen; gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben bestehen.
Kann eine Leistung aufgrund eines bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren und von X-Mobility nicht beherrschbaren Ereignisses vorübergehend nicht erbracht werden, wird X-Mobility den Kunden informieren und die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fortsetzen. Dauert das Hindernis so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung unzumutbar ist, kann sie den betroffenen, noch nicht erfüllten Leistungsteil nach angemessener Nachfrist beenden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
8. Einsatz von Partnern und Subunternehmern
X-Mobility darf zur Vertragserfüllung geeignete Partner und Subunternehmer einsetzen, soweit nicht die persönliche Leistungserbringung ausdrücklich vereinbart wurde. X-Mobility bleibt bei eigenen Leistungen für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
Werden Verträge mit Fachplanern, Lieferanten, Vermietern, Eigentümern oder sonstigen Dritten unmittelbar im Namen des Kunden geschlossen, gelten ergänzend deren Vertragsbedingungen. X-Mobility wird die Identität und Rolle des jeweiligen Partners transparent machen.
9. Leistungsänderungen und Zusatzaufträge
Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien. X-Mobility teilt erkennbare Auswirkungen auf Preis, Termine und Ergebnis mit, bevor zusätzliche Leistungen ausgeführt werden. In dringenden Fällen darf X-Mobility notwendige Sicherungsmaßnahmen setzen, wenn sie zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind; der Kunde wird unverzüglich verständigt.
Ein Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu einer kostenpflichtigen Änderung. Gesetzliche Rechte des Kunden bei notwendigen Änderungen bleiben unberührt.
10. Vertragsdauer, Stornierung und Beendigung
Vertragsdauer, Mindestbindung, ordentliche Kündigung und allfällige Stornobedingungen richten sich nach dem Einzelvertrag. Fehlt eine besondere Regelung, endet ein Projektvertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht erheblich verletzt oder eine Fortsetzung objektiv unzumutbar ist. Soweit gesetzlich erforderlich, ist vor der Beendigung Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Die Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung richtet sich nach dem Beendigungsgrund, der erbrachten Leistung und den gesetzlichen Voraussetzungen. Nicht erbrachte Leistungen und Drittkosten werden nicht allein wegen einer Beendigung automatisch fällig. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende anderweitige Einnahmen werden berücksichtigt; nicht geschuldete Vorauszahlungen werden erstattet. Bei einem gesetzlichen Rücktritt gelten dessen besonderen Abrechnungsregeln.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. X-Mobility ist Gelegenheit zu geben, einen angezeigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und die gesetzlich vorgesehene Abhilfe zu leisten.
Gegenüber Unternehmen gilt, soweit anwendbar, die unternehmensrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Erkennbare Mängel sind nach Übergabe bzw. Leistungserbringung in angemessener Frist konkret mitzuteilen. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
12. Haftung
Gegenüber Verbrauchern haftet X-Mobility nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB beschränken weder gesetzliche Schadenersatzansprüche noch Gewährleistungsrechte von Verbrauchern.
Gegenüber Unternehmern haftet X-Mobility unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, ausdrücklich übernommene Garantien in deren Umfang sowie zwingende gesetzliche Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet X-Mobility für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, die die vereinbarte Leistung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung gegenüber Unternehmern für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast und zur Zurechnung des Verhaltens eingesetzter Personen bleiben bestehen. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
13. Besondere Regeln bei Vermittlung
Bei einer Vermittlungsleistung prüft X-Mobility die Plausibilität der für die Vermittlung erforderlichen Angaben im üblichen Umfang, übernimmt aber keine Gewähr für Angaben, Entscheidungen oder die Vertragserfüllung des vermittelten Partners, sofern X-Mobility deren Unrichtigkeit nicht kannte oder kennen musste.
Eine Vermittlungsvergütung, Provision oder Servicegebühr wird nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart und transparent ausgewiesen wurde. Gesetzliche Informations- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
14. Unterlagen, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, sobald die dafür vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist. Weitergehende Rechte, insbesondere Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung für andere Projekte, bedürfen einer Vereinbarung.
Vorlagen, Methoden, Kalkulationsmodelle, allgemeines Know-how und bereits vorhandene Materialien von X-Mobility verbleiben bei X-Mobility. Rechte Dritter sind zu beachten. Verbraucher dürfen Unterlagen uneingeschränkt für ihre gesetzlich vorgesehenen Zwecke und zur Geltendmachung ihrer Rechte verwenden.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Verbraucher können mit Gegenforderungen im gesetzlichen Umfang aufrechnen. Unternehmen können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht bleibt bestehen; gegenüber Unternehmen muss es auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
16. Verbraucherrechte bei Fernabsatz
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, können gesetzliche Informations- und Rücktrittsrechte bestehen. X-Mobility stellt die erforderlichen Informationen vor Vertragsschluss zur Verfügung.
Die Information zu Rücktritt und Widerruf unterscheidet Dienstleistungen mit Rücktrittsrecht von gesetzlich ausgenommenen Verträgen. Bei einer Kraftfahrzeugmiete mit vertraglich bestimmtem Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Für andere Vertragsarten, insbesondere unbefristete Modelle oder gesonderte Vermittlungsleistungen, ist die Einordnung gesondert vorzunehmen. Die für den konkreten Vertrag einschlägige Information wird vor dessen Abschluss bereitgestellt.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, kann er bei einem späteren Rücktritt einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung schulden. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach der erforderlichen ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisbestätigung.
17. Datenschutz und Kommunikation
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Website sowie für Fahrzeugleistungen die Datenschutzinformation für Mieter und Fahrer.
Die Parteien dürfen vertragsbezogene Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse übermitteln, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht.
Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmen wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen bleiben von diesen AGB unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden; zwingende gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Abreden bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion zum Nachteil von Verbrauchern findet nicht statt.