1. Wann gilt diese Belehrung?
Diese Information richtet sich an Verbraucher, die mit der X-Mobility GmbH einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa per E-Mail, Telefon oder online – oder außerhalb der Geschäftsräume schließen.
Die nachstehende Belehrung betrifft entgeltliche Dienstleistungen, für die ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht. Sie ersetzt keine gesonderte Belehrung für Warenkäufe oder gesetzlich anders geregelte Immobiliengeschäfte. Bei vermittelten Leistungen sind Hauptvertrag und Vermittlungsvertrag getrennt zu beurteilen; die Information zum Hauptvertrag wird vom dafür verantwortlichen Vertragspartner bereitgestellt. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie die für Ihren Vertrag passende Information.
2. Rücktrittsrecht
Sie haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsvertrag zurückzutreten, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
3. Ausübung des Rücktrittsrechts
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss informieren:
X-Mobility GmbH
Lohnergasse 9 / Büro 506
1210 Wien
Österreich
E-Mail: info@x-mobility.at
Sie können dafür das unten angeführte Muster-Rücktrittsformular verwenden; vorgeschrieben ist dessen Verwendung nicht. Aus Ihrer Erklärung sollten Ihr Name, der betroffene Vertrag und das Datum des Vertragsabschlusses eindeutig hervorgehen.
4. Folgen des Rücktritts
Wenn Sie wirksam zurücktreten, erstatten wir alle aus dem betroffenen Vertrag erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang Ihrer Rücktrittserklärung. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei Ihrer Zahlung. Ein anderes Zahlungsmittel verwenden wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, und wurden Sie ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht und die anteilige Zahlungspflicht informiert, ist bei einem Rücktritt der gesetzlich vorgesehene Anteil für die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen. Fehlt die erforderliche Belehrung oder das ausdrückliche Verlangen, besteht diese anteilige Zahlungspflicht nicht. Bei einem überhöhten Gesamtpreis ist der Marktwert der erbrachten Leistung maßgeblich.
5. Ausdrückliches Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Soll X-Mobility vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, wird dafür vor Vertragsschluss eine ausdrückliche Erklärung eingeholt. Diese kann sinngemäß lauten:
„Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass X-Mobility vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Ich bestätige, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Rücktrittsrecht verliere. Trete ich vorher zurück, schulde ich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Anteil für die bereits erbrachte Leistung.“
Diese Erklärung wird gesondert und aktiv abgegeben; die bloße Zustimmung zu AGB ersetzt sie nicht. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Der bloße Beginn der Leistung lässt das Rücktrittsrecht nicht erlöschen.
6. Wichtige gesetzliche Ausnahmen
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht oder kann vorzeitig erlöschen, wenn eine gesetzliche Ausnahme erfüllt ist. Für das Leistungsangebot von X-Mobility können insbesondere folgende Fälle relevant sein:
- Fahrzeugmiete zu einem bestimmten Termin: Bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG, wenn ein bestimmter Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum vertraglich vorgesehen ist. Unbefristete Modelle sind gesondert einzuordnen.
- Vollständig erbrachte Dienstleistung: Das Rücktrittsrecht kann erlöschen, wenn X-Mobility die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat.
- Dringende Arbeiten: Die Ausnahme für ausdrücklich angeforderte Besuche zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten erfasst keine zusätzlich angebotenen, nicht verlangten Dienstleistungen und keine hierfür nicht notwendigen Waren.
Die für den konkreten Vertrag einschlägige Ausnahme wird vor Vertragsschluss benannt. Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Rechte wegen einer mangelhaften Leistung bleiben von einer Ausnahme vom Rücktrittsrecht unberührt.
7. Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns übermitteln:
An:
X-Mobility GmbH
Lohnergasse 9 / Büro 506
1210 Wien
Österreich
info@x-mobility.at
Hiermit trete ich / treten wir (*) von dem von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurück:
Vertrag abgeschlossen am:
Name des Verbrauchers / der Verbraucher:
Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucher:
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.